Bauwerksprüfung nach DIN 1076
Wir wollen ihnen eine kurze Einführung zu Thema Bauwerksprüfung nach DIN 1076 geben. Dieser gibt einen ersten Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema. Gerne beraten wir Sie bei weiteren Fragen und unterstützen wir Sie, bei der Durchführung von Bauwerksprüfungen in Ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich.
Warum werden Bauwerke eigentlich geprüft?
Bei der Prüfung und Überwachung von Ingenierubauwerken werden diese hinsichtlich iher Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit untersucht. Die regelmäßige Prüfung und Überwachung hat den Zweck, etwa eintretende Mängel und Schäden rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und die zuständige Stelle dadurch in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zu ergreifen, bevor größerer Schaden eintritt oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Wer ist für die Bauwerksprüfung zuständig?
In der Regel ist der Träger der Straßenbaulast zuständig und verantwortlich für die regelmäßige Bauwerksprüfung. Dies kann der Bund, die Länder oder die Gemeinden und Städte sein. Weiteres hierzu regeln entsprechende Gesetze, Verordnungen etc.
Welche Bauwerke müssen eigentlich überprüft, bzw. überwacht werden?
Die DIN 1076 unterscheidet zwischen zwei Bauwerksarten, die Ingenieurbauwerke und den anderen Bauwerken. Die Bauwerksprüfung und Überwachung wird bei allen Ingenieurbauwerken durchgeführt. Die anderen Bauwerken, die keiner grundsätzlichen Prüfungs- und Überwachungspflicht nach DIN 1076 unterliegen werden im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht kontrolliert. Wir empfehlen eine entsprechende regelmäßige Prüfung und Überwachung je nach Art des Bauwerks.
Zu den Ingenieurbauwerken nach DIN 1076 zählen:
- Brücken – Brücken sind Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder ein tieferliegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite zwischen den Widerlagern gemessen 2,00 m oder mehr beträgt.
- Verkehrszeichenbrücken – Verkehrzeichenbrücken sind Tragkonstruktionen, an denen Schilder/ Zeichengeber über dem Verkehrsraum befestigt werden.
- Tunnel – Tunnel sind dem Straßenverkehr dienende Bauwerke, die unterhalb der Erd- oder Wasseroberfläche liegen und in geschlossener Bauweise hergestellt werden oder bei offener Bauweise länger als 80 m sind.
- Trogbauwerke – Trogbauwerke sind Stützbauwerke (auch Rampenbauwerke) und/ oder Grundwasserwannen, die aus Stützwanden mit einer geschlossenen Sohle bestehen.
- Stützbauwerke – Stützbauwerke sind Ingenieurbauwerke, die eine Stützfunktion gegenüber dem Erdreich, dem Straßenkörper oder Gewässer ausüben und eine sichtbare Höhe von 2,00 m oder mehr aufweisen.
- Lärmschutzbauwerke – Lärmschutzbauwerke – Lärmschutzbauwerke sind Wände mit der Funktion von Lärmschirmen, die eine sichtbare Höhe von 2,00 m oder mehr aufweisen.
- Sonstige Ingenieurbauwerke – Als sonstige Ingenieurbauwerke gelten insbesondere alle Bauwerke, für die ein Einzelstandsicherheitsnachweis erforderlich ist, wie z.B. Rohr- und Bandstraßenbrücken, Regenrückhaltebecken aus Stahlbeton, Schachtbauwerke.
Zu den anderen Bauwerken (die keine Ingenieurbauwerke im Sinne dieser Norm sind) nach DIN 1076 zählen:
- Durchlässe mit einer Öffnung oder einer lichten Weite von weniger als 2,00 m.
- Einfache Rohr- bzw. Peitschenmasten, an denen Lichtsignalanlagen oder Verkehrszeichen angebracht sind.
- Entwässerungsanlagen
- Stützbauwerke mit weniger als 1,50 m sichtbarer Höhe.
- Lärmschutzwände mit weniger als 2,00 m sichtbarer Höhe.
- Steilwälle
- Erdbauwerke
- Drahtgitterkörbe mit Steinfüllung (Gabionen).
In welchen Abständen sollen die Bauwerke nach DIN 1076 geprüft werden? 
Was wird bei einer “Hauptprüfung” alles untersucht?
- Tragfähigkeit
- Beschilderung
- Gründungen
- Massive Bauteile
- Stahl und andere Metallkonstruktionen
- Holzkonstruktionen
- Lager, Übergangskonstruktionen und Gelenke
- Abdichtungen, Fahrbahnen und Entwässerung
- Wand- und Deckenverkleidungen
- Schutzvorrichtungen
- Korrosionsschutz
- Versorgungsleitungen
- Vermessungstechnische Kontrollen
Bei der Hauptprüfung werden alle Bauteile handnah geprpüft. Um auch schwerzugängliche Bauteile erreichen zu können, werden oft Besichtungsgeräte eingesetzt.
Was bedeutet eine “Einfache Prüfung”?
Drei Jahre nach einer Hauptprüfung ist eine Einfache Prüfung an den Bauwerken durchzuführen. Diese findet, soweit vertretbar, ohne Besichtungsgeräte statt. Wichtige Funktionsteile (z.B. Lager, ÜKO etc.) sowie Verankerungen von Bauteilen (z.B. Leitungen, Geländer etc.) werden überprüft. Die Ergebnisse der vorhergehenden Hauptprüfung werden mit berücksichtigt. Sollten bedenkliche Schäden/ Mängel oder Hinweise auf erhebliche Veränderungen gegenüber dem letzten Prüfbericht festgestellt werden, ist der Umfang gegenbenfalls zu einer Hauptprüfung zu erweitern.
Wie werden die Prüfungen und Überwachungen dokumentiert?
Als Unterlagen für die Prüfung und Überwachung dienen das Bauwerksverzeichnis, das Bauwerksbuch und die Bauwerksakte. Diese Unterlagen dienen dazu, alle wichtige Daten zum Ingenierbauwerk zu erfassen.
Für die Bauwerksprüfung und das Bauwerksbuch gibt es eine spezielle Software, die bundeseinheitlich von allen Ländern und auch Kommunen genutzt wird. Diese erfasst Schäden und Mängel im Prüfbericht und gibt eine Zustandsnote aus.
Bei weiteren Fragen zum Thema Bauwerksprüfung oder falls Sie eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.